? Intransparente Gebühren Zollabwicklung

Hier geht es um Post, Paket, Versand und Zustellung für alle, die Fragen haben, Erfahrungen teilen oder mit Fachwissen weiterhelfen möchten.
  • Hallo,


    ich bestellte in Japan via Eb..y eine Ersatznadel für meinen Plattenspieler. Kostenpunkt inklusive Versand: 218 US-Dollar, also 189 Euro. Auf weitere Gebühren etc. wurde nicht hingewiesen, zumindest nicht für mich ersichtlich.

    Nun kam eine E-mail von DHL Express, dass 53 Euro zusätzlich zu zahlen seien. Dies seien rd. 35 Euro "Tax" und rd. 18 Euro "Handling Fee". Nun klingelte jemand von DHL mit der Sendung in der Hand und wollte den Betrag einheben. Dies ginge aber nur in bar oder Paypal, keine Karten. Ich schickte ihn wieder weg.

    Fragen:

    1) Wie kommen die Gebühren zustande, eine Auflistung gibt es nämlich nicht. Vermutlich sind die 35 Euro die Umsatzsteuer, aber die anderen Gebühr? Ich las, dass DHL neuerdings 7,50 Euro für die Zollabwicklung verlangt. Andererseits wäre es auch kein Problem für mich gewesen, zum Zollamt zu gehen und die Sendung da abzuholen, warum geht das nicht?

    2) Was passiert, wenn man die Sendung nicht annimmt bzw. einfach keinen neuen Zustelltermin vereinbart und nicht zahlt? Ich las was von Lagerungskosten und ggf. Kosten für den Rückversand. Wenn es blöd läuft, muss man so oder so zahlen.. entweder die Gebühren oben oder bei Nichtannahme die Kosten für Lagerung und Rückversand?

    Ich fühle mich ehrlich gesagt betuppt, denn bei Bestellung waren die Kosten gar nicht erkennbar und es gab auch gar keine Notwendigkeit, mit Express zu versenden.

  • 1) Die 7.50€ sind die Gebühr für DHL Standard. Bei DHL Express liegen deutlich höhere Gebühren vor, die Abrechnung ist also korrekt.

    2) Vermutlich wirst du die Kosten einer Rücksendung tragen müssen, weil dann nur der Artikelpreis abzüglich der Gebühren für den Rückversand erstattet wird.


    Ich verstehe, dass du dich „verarscht“ fühlst, jedoch ist die goldene Regel im internationalen Versand, dass wenn bei der Bestellung keine Steuer berechnet wird, dass dann auch Zölle gezahlt werden müssen.

  • 1) Die 7.50€ sind die Gebühr für DHL Standard. Bei DHL Express liegen deutlich höhere Gebühren vor, die Abrechnung ist also korrekt.

    2) Vermutlich wirst du die Kosten einer Rücksendung tragen müssen, weil dann nur der Artikelpreis abzüglich der Gebühren für den Rückversand erstattet wird.


    Ich verstehe, dass du dich „verarscht“ fühlst, jedoch ist die goldene Regel im internationalen Versand, dass wenn bei der Bestellung keine Steuer berechnet wird, dass dann auch Zölle gezahlt werden müssen.


    Du meinst, man müsste sich dabei eher an e..y wenden wegen der doch sehr intransparenten Gebührenaufschlüsselung vor dem Kauf?

    Ich würde erwarten - ist das nicht sogar Gesetz - dass der endgültige Verkaufspreis genannt wird vor Abschluss des Vertrages, denn alles andere grenzt ja schon an Betrug. Man stelle sich ein Restaurant vor, wo klammheimlich nachher auf der Rechnung eine Gebühr für das Besteck, die unaufgefordert bereit gestellte Vorspeise und Dekoration auftaucht.. und dann automatisch ein Trinkgeld zugebucht wird, wo gibts denn sowas?

    Mit welcher Begründung verlangt Express mehr als DHL Standard und warum kann man seine Päckchen nicht wie früher mehr beim Zollamt abholen?

  • Noch was: was zählt bei der Berechnung der Umsatzsteuer: der tatsächlich gezahlte Betrag oder der ursprüngliche Warenwert?

    Grund: Die Nadel kostete zwar 189 Euro inkl Versand, gezahlt habe ich aber nur 139 Euro, weil e..y einen 50 Euro Gutschein zu Werbezwecken spendiert hat.

  • Also was würde man in diesem konkreten Fall raten? Zahlen und als Lehrgeld abhaken, weil eine Verweigerung der Annahme und retour auch mit Kosten verbunden ist und man am Ende für nichts zahlt?

    Noch was: was zählt bei der Berechnung der Umsatzsteuer: der tatsächlich gezahlte Betrag oder der ursprüngliche Warenwert?

    Grund: Die Nadel kostete zwar 189 Euro inkl Versand, gezahlt habe ich aber nur 139 Euro, weil e..y einen 50 Euro Gutschein zu Werbezwecken spendiert hat.

    Könnte noch jemand was zu der Berechnung sagen?

  • Aber nochmal: ist es erlaubt, auf Plattformen Waren anzubieten, ohne auf die Folgekosten hinzuweisen?

    Ja, das ist das Prinzip von internationalem Handel. Wenn beim Checkout keine Mehrwertsteuer berechnet wird, dann fällt eigentlich auch eine Gebühr an. Soweit ich weiß ist das ab 150€ Wert sogar immer so.

  • Ich würde erwarten - ist das nicht sogar Gesetz - dass der endgültige Verkaufspreis genannt wird vor Abschluss des Vertrages, denn alles andere grenzt ja schon an Betrug. Man stelle sich ein Restaurant vor, wo klammheimlich nachher auf der Rechnung eine Gebühr für das Besteck, die unaufgefordert bereit gestellte Vorspeise und Dekoration auftaucht.. und dann automatisch ein Trinkgeld zugebucht wird, wo gibts denn sowas?

    Ich glaube eher nicht, dass es Betrug ist. Weil man muss ja nicht im außereuropäischen Ausland bestellen. Normalerweise kenne ich es auch nur so, dass man Dinge beim örtlichen Zollamt abholt, da bezahlt, was zu bezahlen ist, und dann seine Sendung bekommt, wenn es kein Plagiat ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!