Hallo,
laut Deutscher Post soll es möglich sein, Bargeld von bis zu 100 € mit der Post zu verschicken per Einschreiben Wert. Was wäre, wenn das Einschreiben zwar ankommt, der Empfänger aber behaupten würde, dass das Bargeld nicht drin gewesen wäre: Würde ein Foto vom offenen Brief, wo man das Bargeld erkennen kann, als Beweis ausreichen, um das, was man an Bargeld verschickt hat, wiederzubekommen?
Freue mich auf Antworten.