Geschenke ins Ausland verschicken: Fristen, Zoll und Tipps
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EmKo9 -
1. November 2026 um 22:13 -
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Kurz gesagt: Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. In Länder wie die Schweiz, Großbritannien, Norwegen oder die USA brauchst du eine Zollinhaltserklärung und solltest früh losschicken. Echte Geschenke von Privatperson an Privatperson sind oft bis zu einer Wertgrenze abgabenfrei. Die Grenze hängt vom Empfängerland ab.
1. Rechtzeitig losschicken
Die Abgabetermine für Weihnachten 2026 bei Deutscher Post und DHL:
- Pakete in Nachbarländer, zum Beispiel Schweiz, Österreich, Niederlande: bis 17.12.
- Pakete ins übrige Europa, auch Großbritannien und Norwegen: bis 14.12.
- Pakete außerhalb Europas, zum Beispiel USA, Kanada, Australien: bis 26.11.
- Briefe und Karten innerhalb Europas bis 09.12., außerhalb Europas bis 25.11.
Dazu kommt die Zeit beim Zoll des Empfängerlandes. Lieber ein paar Tage Puffer einplanen.
2. Zollinhaltserklärung ausfüllen
- CN22: das kleine Etikett für Päckchen bis 2 kg und bis etwa 350 € Warenwert.
- CN23: das ausführliche Formular für Pakete und für höhere Werte.
- Bei Online-Frankierung wird die Erklärung meist automatisch mit erstellt.
- Ehrlich ausfüllen: Kreuze „Geschenk“ nur an, wenn es wirklich eins ist. Beschreibe den Inhalt konkret, also zum Beispiel „Wollschal, Buch, Plätzchen“ statt „Geschenk“, und gib den echten Wert an. Falsche Angaben können zu Rücksendung, Nachzahlungen oder Ärger mit dem Zoll führen.
3. Was zahlt der Empfänger?
Das entscheidet das Empfängerland. Viele Länder haben für Geschenke unter Privatleuten eigene Freigrenzen. Die Schweiz zum Beispiel lässt Geschenksendungen bis zu einem bestimmten Wert abgabenfrei, verlangt aber trotzdem eine Zollerklärung. Liegt der Wert darüber, zahlt der Empfänger Zoll und Mehrwertsteuer, oft plus Bearbeitungsgebühr. Die aktuelle Grenze steht auf der Website des Zolls im Empfängerland.
Umgekehrt: Geschenke aus dem Ausland nach Deutschland
Bekommst du ein Geschenk von einer Privatperson außerhalb der EU, ist es bis 45 € Warenwert frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Wichtig ist, dass es außen als Geschenk gekennzeichnet ist. Für bezahlte Bestellungen gilt das nicht, siehe unseren Ratgeber Zoll bei Bestellungen aus China, den USA oder Großbritannien.
4. Was nicht ins Paket gehört
- Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gehören nicht ins normale Paket.
- Lebensmittel: Plätzchen und Süßes sind meist kein Problem. Fleisch, Wurst, Milchprodukte und Alkohol sind in vielen Ländern eingeschränkt oder verboten. In die USA gelten strenge Regeln.
- Akkus, Parfüm, Feuerzeuge und Sprays gelten oft als Gefahrgut.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Zollberatung. Verbindlich sind die Vorgaben des Empfängerlandes und die Hinweise der Deutschen Post zum Versand ins Ausland.
Wohin verschickt ihr eure Weihnachtspakete? Erfahrungen gern im Forum: Weitere Dienste & International
Stand: 31.10.2026. Quellen: Deutsche Post „Weihnachtspost“, Zoll-Informationen zu Geschenksendungen, Schweizer Zoll (BAZG).